Art. 33 32019D1961
Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL und SECRET UE/EU SECRET dürfen nur dann an andere EU-Organe, -Agenturen, -Einrichtungen oder -Ämter weitergegeben werden, wenn der Empfänger Kenntnis davon haben muss und die betreffende Stelle mit der Kommission eine entsprechende rechtliche Vereinbarung geschlossen hat.
Innerhalb der Kommission fungiert die vom Generalsekretariat verwaltete EU-VS-Registratur in der Regel als zentrale Ein- und Ausgangsstelle für den Austausch von Verschlusssachen mit anderen EU-Organen, -Agenturen, -Einrichtungen, und -Ämtern. Die Sicherheitsstelle der Kommission wird zurate gezogen, wenn es aus sicherheitstechnischen, organisatorischen oder operativen Gründen eher angebracht ist, dass lokale EU-VS-Registraturen als Ein- und Ausgangsstelle für Angelegenheiten fungieren, die in die Zuständigkeit der betreffenden Dienststelle fallen.