Art. 14 32019D1961
Der Herausgeber verfügt bei von ihm erstellten Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/SECRET EU über die Herausgeberkontrolle . Die vorherige schriftliche Zustimmung des Herausgebers ist einzuholen, bevor
der Geheimhaltungsgrad von Verschlusssachen aufgehoben bzw. herabgestuft wird,
Verschlusssachen für andere als die vom Herausgeber festgelegten Zwecke verwendet werden,
Verschlusssachen an ein Drittland oder eine internationale Organisation weitergegeben werden,
Verschlusssachen an eine Partei außerhalb der Kommission, aber innerhalb der EU weitergegeben werden oder
Verschlusssachen an einen Auftragnehmer oder potenziellen Auftragnehmer mit Sitz in einem Drittland weitergegeben werden.
Bei den Besitzern von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET muss es sich um ordnungsgemäß ermächtigte Personen handeln, die Zugang zu den Verschlusssachen erhalten haben, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Sie sind nach dem Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 für die ordnungsgemäße Bearbeitung und Aufbewahrung sowie für den ordnungsgemäßen Schutz der Verschlusssachen verantwortlich. Anders als die Herausgeber von Verschlusssachen sind die Besitzer nicht befugt, darüber zu entscheiden, ob Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET in einen niedrigeren Geheimhaltungsgrad eingestuft werden, ob ihr Geheimhaltungsgrad aufgehoben wird oder ob sie weitergegeben werden.
Kann der Herausgeber einer Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET UE/EU SECRET nicht ermittelt werden, wird die Herausgeberkontrolle von der Dienststelle der Kommission ausgeübt, in deren Besitz sich die Verschlusssache befindet. Vor der Weitergabe von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET an einen Drittstaat oder eine internationale Organisation wird die Sicherheitsexpertengruppe der Kommission konsultiert.