Art. 39 32019D1961BESCHLUSS (EU, Euratom) 1961/2019 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2019 über die Durchführungsbestimmungen für die Bearbeitung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET
Wenn im Zuge der Überprüfung eines Dokuments entschieden wird, den Geheimhaltungsgrad aufzuheben, muss geklärt werden, ob das Dokument mit einer…
Art. 41 Abs. 3 32019D1961BESCHLUSS (EU, Euratom) 1961/2019 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2019 über die Durchführungsbestimmungen für die Bearbeitung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET
Die weiterhin als Verschlusssache eingestuften Teile werden ersetzt durch den Vermerk NICHT FREIGEGEBENER TEIL entweder im Text selbst, wenn der Teil, der als…
Art. 5 Abs. 2 32019D1962Arbeit mit Entwürfen
Wenn der Geheimhaltungsgrad RESTREINT UE/EU RESTRICTED für das endgültige Dokument nicht mehr erforderlich ist, wird er aufgehoben.
Art. 10 Abs. 3 32019D1962Andere Sicherheitskennungen
Angaben zur Aufhebung des Geheimhaltungsgrades werden nach Möglichkeit bei Erstellung des Dokuments auf seiner ersten Seite angebracht. So kann z. B. die…
Art. 13 Abs. 1 Buchst. a 32019D1962Herausgeberkontrolle
der Geheimhaltungsgrad von Verschlusssachen aufgehoben wird,