Art. 39 32019D1961
Vertrauliche Informationen, die nicht zu den Verschlusssachen zählen
Wenn im Zuge der Überprüfung eines Dokuments entschieden wird, den Geheimhaltungsgrad aufzuheben, muss geklärt werden, ob das Dokument mit einer Verteilungskennzeichnung für vertrauliche Informationen, die nicht zu den Verschlusssachen zählen, im Sinne von Artikel 9 des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/443 versehen werden soll.