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Bei der Vergabe eines als Verschlusssache eingestuften Vertrags stellt der öffentliche Auftraggeber zusammen mit der Sicherheitsstelle der Kommission sicher, dass die Pflichten des Auftragnehmers in Bezug auf den Schutz von EU-VS, die dem Auftragnehmer bereitgestellt oder die bei der Ausführung des Auftrags generiert werden, fester Bestandteil des Auftrags sind. Die auftragsspezifischen Sicherheitsanforderungen werden in Form einer Geheimschutzklausel festgelegt. Ein Muster einer Geheimschutzklausel ist in Anhang III enthalten.
Vor der Unterzeichnung eines als Verschlusssache eingestuften Vertrags verfasst der öffentliche Auftraggeber nach Rücksprache mit der Sicherheitsstelle der Kommission einen Einstufungsleitfaden für Verschlusssachen für die wahrzunehmenden Aufgaben und die Informationen, die bei der Durchführung des Vertrags, des Programms oder des Projekts generiert werden. Dieser Leitfaden ist Teil der Geheimschutzklausel.
Programm- oder projektspezifische Sicherheitsanforderungen werden in Form von Programm- oder Projektsicherheitsanweisungen festgelegt. Die Programm- oder Projektsicherheitsanweisungen können unter Nutzung des Musters einer Geheimschutzklausel in Anhang III abgefasst werden. Sie werden von der für die Verwaltung des Programms oder Projekts zuständigen Kommissionsdienststelle in enger Zusammenarbeit mit der Sicherheitsstelle der Kommission entwickelt und der Sicherheitsexpertengruppe der Kommission zur Stellungnahme vorgelegt. Ist ein Vertrag Teil eines Programms oder Projekts mit eigenen Programm- oder Projektsicherheitsanweisungen, so erhält die Geheimschutzklausel eine vereinfachte Form und enthält einen Verweis auf die Sicherheitsbestimmungen der betreffenden Programm- oder Projektsicherheitsanweisungen.
Der öffentliche Auftraggeber gilt als Herausgeber von Verschlusssachen, die für die Ausführung des Auftrags erstellt und bearbeitet wurden.
Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet über die Sicherheitsstelle der Kommission die nationalen Sicherheitsbehörden/beauftragten Sicherheitsbehörden aller Auftragnehmer und Unterauftragnehmer über den Abschluss von als Verschlusssache eingestuften Verträgen oder Unterverträgen sowie über eine etwaige Verlängerung oder vorzeitige Kündigung derartiger Verträge oder Unterverträge. Anhang IV enthält eine Liste der länderspezifischen Anforderungen.
Verträge, die Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrads „RESTREINT UE/EU RESTRICTED“ umfassen, enthalten eine Sicherheitsklausel, mit der die Bestimmungen von Anhang III Unteranhang E für den Auftragnehmer verbindlich werden. Diese Verträge umfassen eine Geheimschutzklausel, in der Mindestanforderungen für die Bearbeitung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrads „RESTREINT UE/EU RESTRICTED“, die auch auf Aspekte der Informationssicherung eingehen, sowie besondere Anforderungen festgelegt werden, die der vom öffentlichen Auftraggeber beauftragte Auftragnehmer zur Akkreditierung seines Kommunikations- und Informationssystems, mit dem Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrads „RESTREINT UE/EU RESTRICTED“ bearbeitet werden, erfüllen muss.
Erhalten Bieter oder potenzielle Auftragnehmer Informationen des Geheimhaltungsgrads RESTREINT UE/EU RESTRICTED, so werden die in Absatz 6 genannten Mindestanforderungen in Angebote oder Geheimhaltungsvereinbarungen aufgenommen, die in der Ausschreibungsphase geschlossen werden.
Soweit dies aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten erforderlich ist, stellen die nationalen Sicherheitsbehörden/beauftragten Sicherheitsbehörden sicher, dass die ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer die geltenden Sicherheitsbestimmungen für den Schutz von als „RESTREINT UE/EU RESTRICTED“ eingestuften Verschlusssachen einhalten, und führen Kontrollen bei in ihrem Hoheitsgebiet gelegenen Einrichtungen von Auftragnehmern durch. Besteht für die nationale Sicherheitsbehörde/beauftragte Sicherheitsbehörde keine derartige Verpflichtung, stellt der öffentliche Auftraggeber sicher, dass der Auftragnehmer die in Anhang III festgelegten Sicherheitsbestimmungen umsetzt.
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