Erwägungsgrund 5 32019D0002
Das Auswahlverfahren für ESMIG-Netzwerkdienstleister fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und deren Umsetzung im nationalen Recht des Mitgliedstaats der beauftragten Zentralbank.