Erwägungsgrund 8 32019D2135
Die Union sollte nur die Annahme eines Beschlusses auf der COP3 befürworten, der mit dem Besitzstand der Union im Einklang steht. Der vorgeschlagene Beschluss sollte daher nur befürwortet werden, sofern seine Bestimmungen über den schrittweisen Verzicht auf die Verwendung von Dentalamalgam für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen sowie von Zähnen von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden betroffen sind —