Erwägungsgrund 5 32019D2135
Der vorgeschlagene Beschluss sieht ein Verbot der Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von Dentalamalgam für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen sowie von Zähnen von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden ab dem Jahr 2022 vor. Gemäß dem vorgeschlagenen Beschluss soll das Verbot der Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von Dentalamalgam ab 2025 auf alle anderen Verwendungen ausgeweitet werden, es sei denn, es sind keine quecksilberfreien Alternativen verfügbar. Der vorgeschlagene Beschluss sieht die Änderung der Anlage A des Übereinkommens vor, um diese Verbote darin umzusetzen.