Erwägungsgrund 1 32019D2137
Im Juni 2017 und im Juni 2018 stellte der Rat gemäß Artikel 121 Absatz 4 des Vertrags fest, dass in Rumänien 2016 bzw. 2017 eine erhebliche Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel bzw. vom Anpassungspfad in Richtung auf dieses Ziel vorgelegen hatte. Angesichts dieser festgestellten erheblichen Abweichungen richtete der Rat am 16. Juni 2017 und am 22. Juni 2018 Empfehlungen an Rumänien, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Abweichungen zu beheben. In der Folge kam der Rat zu dem Schluss, dass Rumänien keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hatte, um diesen Empfehlungen nachzukommen, und gab am 5. Dezember 2017 bzw. am 4. Dezember 2018 überarbeitete Empfehlungen ab. Zu einem späteren Zeitpunkt stellte der Rat fest, dass Rumänien auf diese überarbeitete Empfehlungen hin keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hatte.