Erwägungsgrund 3 32019D2137
Am 25. September 2019 führte die Kommission zum Zwecke der Überwachung vor Ort gemäß Artikel -11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission verstärkter Überwachung in Rumänien durch. Nachdem die Kommission den rumänischen Behörden ihre vorläufigen Feststellungen zur Stellungnahme vorgelegt hatte, erstattete sie dem Rat am 20. November 2019 über ihre Feststellungen Bericht. Die Feststellungen wurden veröffentlicht. In ihrem Bericht kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die rumänischen Behörden lediglich strukturelle Anpassungen ab 2022 vorzunehmen gedenken und daher nicht beabsichtigen, auf die Empfehlung des Rates vom 14. Juni 2019 hin tätig zu werden.