Erwägungsgrund 4 32019D2137
Am 15. Oktober 2019 legten die rumänischen Behörden einen Bericht über die zur Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 14. Juni 2019 getroffenen Maßnahmen vor. Der Bericht enthält weder eine umfassende Projektion der einzelnen Haushaltskategorien noch Angaben zu den Auswirkungen jeder einzelnen genannten Maßnahme auf den Haushalt. Der Bericht erfüllt daher nicht die in der Empfehlung des Rates vorgegebenen Anforderungen. In dem Bericht bekräftigten die rumänischen Behörden, dass sie für 2019 nach wie vor anstreben, das im Konvergenzprogramm 2019 festgelegte Gesamtdefizitziel von 2,8 % des BIP zu erreichen. Selbst wenn dies gelingen sollte, würde das gesamtstaatliche Defizit gegenüber dem Jahr 2018 — trotz des in Rumänien verzeichneten starken Wirtschaftswachstums — nur geringfügig zurückgehen. Für 2020 streben die rumänischen Behörden ein Gesamtdefizit von 2,9 % des BIP an, sodass das im Konvergenzprogramm 2019 festgelegte Ziel von 2,7 % des BIP überschritten würde. Insgesamt bleiben die Auswirkungen der genannten Maßnahmen auf den Haushalt hinter den Anforderungen der Empfehlung des Rates vom 14. Juni 2019 zurück.