Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ursprungserzeugnisse der Europäischen Union erhalten bei der Einfuhr nach Ghana die Begünstigungen des Abkommens, sofern in den in Artikel 21 Absatz 1 genannten Fällen vom Ausführer eine Erklärung (im Folgenden „Ursprungserklärung“) auf einer Rechnung, einem Lieferschein oder einem anderen Handelspapier abgegeben wird, in der die betreffenden Erzeugnisse so genau bezeichnet sind, dass die Feststellung der Nämlichkeit möglich ist; der Wortlaut der Ursprungserklärung findet sich in Anhang IV dieses Protokolls.
Ursprungserzeugnisse Ghanas erhalten bei der Einfuhr in die Europäische Union die Begünstigungen des Abkommens, sofern
eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 nach dem Muster in Anhang III dieses Protokolls vorgelegt wird oder
in den in Artikel 21 Absatz 1 dieses Protokolls genannten Fällen vom Ausführer eine Erklärung (im Folgenden „Ursprungserklärung“) auf einer Rechnung, einem Lieferschein oder einem anderen Handelspapier abgegeben wird, in der die betreffenden Erzeugnisse so genau bezeichnet sind, dass die Feststellung der Nämlichkeit möglich ist; der Wortlaut der Ursprungserklärung findet sich in Anhang IV dieses Protokolls.
Unbeschadet des Artikels 42 Absatz 3 Buchstabe c sind die Bestimmungen des Absatzes 2 Buchstabe a des vorliegenden Artikels nach dem Inkrafttreten dieses Protokolls drei Jahre lang durchsetzbar. Danach gelten nur die Bestimmungen des Absatzes 2 Buchstabe b des vorliegenden Artikels.
Ungeachtet der Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels erhalten Ursprungserzeugnisse im Sinne dieses Protokolls in den in Artikel 26 genannten Fällen die Begünstigungen des Abkommens, ohne dass einer der in den Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Nachweise vorgelegt werden muss.
Für die Anwendung dieses Titels bemühen sich die Ausführer, eine sowohl in Ghana als auch in der Europäischen Union geläufige Sprache zu verwenden.
1. Ursprungserzeugnisse der Europäischen Union erhalten bei der Einfuhr nach Côte d’Ivoire die Begünstigungen des Abkommens, sofern in den in Artikel 21 Absatz…
Zum Nachweis dafür, dass Erzeugnisse, für die eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung vorliegt, tatsächlich als Ursprungserzeugnisse…
Ursprungserzeugnisse Ghanas oder der Europäischen Union im Sinne dieses Protokolls erhalten die Begünstigung des Abkommens zum Zeitpunkt der…
Abweichend von Absatz 1 erhalten Ursprungserzeugnisse im Sinne dieses Anhangs in den in Artikel 25 genannten Fällen die Begünstigungen dieser Verordnung, ohne…
Auf den nach Absatz 1 dieses Artikels ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 (Feld 7) oder Ursprungserklärungen wird der folgende Vermerk angebracht:…
Werden Ursprungserzeugnisse zu einer Ausstellung in ein nicht in den Artikeln 6, 7 und 8 dieses Protokolls genanntes Land oder Gebiet versandt, mit dem die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.