Erwägungsgrund 5 32019D0339
Um vollständige Unabhängigkeit sicherzustellen, sollte der Anhörungsbeauftragte nur verwaltungstechnisch dem für die Handelspolitik zuständigen Kommissionsmitglied unterstellt werden.
Um vollständige Unabhängigkeit sicherzustellen, sollte der Anhörungsbeauftragte nur verwaltungstechnisch dem für die Handelspolitik zuständigen Kommissionsmitglied unterstellt werden.