Erwägungsgrund 4 32019D0339
Die Funktion des Anhörungsbeauftragten sollte einer unabhängigen Person mit Expertenwissen in Handelsverfahren übertragen werden. Der Anhörungsbeauftragte sollte von der Kommission nach Maßgabe der Regeln ernannt werden, die im Statut der Beamten und in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union festgelegt sind. Danach können auch Kandidaten berücksichtigt werden, die nicht Beamte der Kommission sind.