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Zur Gewährleistung der Kohärenz mit dem überarbeiteten Rahmenwerk für die Berechnung der Aufsichtsgebühren gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41), die Übergangsbestimmungen im Hinblick auf den Gebührenzeitraum 2020 vorsieht, sollte dieser Beschluss Anfang 2020 in Kraft treten —
Es ist erforderlich, Übergangsbestimmungen in Bezug auf den Gebührenzeitraum 2020 aus dem Grund vorzusehen, dass dieses Jahr den ersten Gebührenzeitraum…
Der folgende Artikel 17a wird eingefügt: „Artikel 17a Übergangsbestimmungen für den Gebührenzeitraum 2020 (1) Die jährliche Aufsichtsgebühr, die für jedes…
Die jährliche Aufsichtsgebühr, die für jedes beaufsichtigte Unternehmen und jede beaufsichtigte Gruppe für den Gebührenzeitraum 2020 erhoben wird, wird im…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) war die EZB verpflichtet, diese Verordnung bis zum Jahr 2017 zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf…
Nach dem überarbeiteten Rahmenwerk gemäß Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) sollte als Referenzdatum für die Gebührenfaktoren grundsätzlich weiterhin…
Der Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühr für 2019 sollte berechnet werden als Summe aus a) den geschätzten jährlichen Kosten für Aufsichtsaufgaben in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.