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Beschlüsse zur Genehmigung des Erwerbs von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten von Kreditinstituten oder Nichtkreditinstituten durch ein bedeutendes beaufsichtigtes Unternehmen werden im Wege eines delegierten Beschlusses erlassen, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind:
Die Auswirkungen des Erwerbs auf die Eigenmittel des erwerbenden bedeutenden beaufsichtigten Unternehmens sind sowohl auf konsolidierter Ebene als auch auf Einzelebene begrenzt. Dies bedeutet, dass
die Eigenmittel nach dem Erwerb die Summe aus den in Artikel 92 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegten Anforderungen, den gemäß Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 vorzuhaltenden Eigenmittel, der kombinierten Kapitalpufferanforderung im Sinne von Artikel 128 Nummer 6 der Richtlinie 2013/36/EU und der im neuesten verfügbaren SREP-Beschluss festgelegten Kapitalempfehlung für Säule 2 übersteigen und den Erwartungen zufolge dauerhaft darüber liegen werden und
die sich aus der Verringerung ergebenden Auswirkungen auf die harte Kernkapitalquote, Kernkapitalquote und Gesamtkapitalquote weniger als 100 Basispunkte betragen;
Die Auswirkungen des Erwerbs auf die Liquiditätslage des erwerbenden bedeutenden beaufsichtigten Unternehmens sind begrenzt. Dies bedeutet, dass
die LCR weiterhin über 110 % und somit über den im neuesten verfügbaren SREP-Beschluss festgelegten aufsichtlichen Anforderungen liegt, wenn diese höher als Mindest- LCR sind und
sich die LCR auf konsolidierter Ebene um nicht mehr als 50 % verringert;
Der Wert der erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beträgt nicht mehr als 25 % der gesamten Vermögenswerte des erwerbenden bedeutenden beaufsichtigten Unternehmens auf Einzelebene.
Die Beurteilung des Erwerbs von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten wird gemäß den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften durchgeführt, wobei auch anwendbare Leitfäden der EZB und/oder Vorgaben, Leitlinien oder vergleichbare Regelungen nationaler zuständiger Behörden zu berücksichtigen sind.
Die Auswirkungen auf die Eigenmittel des erwerbenden bedeutenden beaufsichtigten Unternehmens sind sowohl auf konsolidierter Ebene als auch auf Einzelebene…
sich die LCR auf konsolidierter Ebene um nicht mehr als 50 % verringert;
Die Auswirkungen auf die Eigenmittel des erwerbenden bedeutenden beaufsichtigten Unternehmens sind sowohl auf konsolidierter als auch auf Einzelebene begrenzt.…
Beschlüsse zum Erwerb qualifizierter Beteiligungen sind im Wege eines delegierten Beschlusses zu fassen, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
sich die LCR auf konsolidierter Ebene um nicht mehr als 50 % verringert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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