Erwägungsgrund 4 32019D0004
Zur Erleichterung der Beschlussfassung ist ein Ermächtigungsbeschluss zum Erlass solcher Beschlüsse erforderlich. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Übertragung von Befugnissen als notwendig angesehen, um einer Institution zu ermöglichen, eine beträchtliche Anzahl von Entscheidungen zu treffen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Ebenso hat der Gerichtshof die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit des Entscheidungsorgans als eine jedem institutionellen System innewohnende Notwendigkeit anerkannt.