Erwägungsgrund 3 32019D0435
Im Anhang zu der geplanten Bürgerinitiative wird eine Reihe bestimmter Ziele aufgeführt, die mit Rechtsakten der Union zur Umsetzung der Verträge verfolgt werden sollen:„Verbesserung des Zugangs zu gefördertem Wohnbau in der Europäischen Union“. „Keine Berücksichtigung öffentlicher Investitionen in bezahlbaren Wohnbau im Rahmen der Defizitkriterien von Maastricht“. „Leichterer Zugang zu finanziellen Mitteln aus europäischen Fonds für gemeinnützige und öffentliche Wohnbauträger“. „Erlass eines einheitlichen Regelungsrahmens auf europäischer Ebene für die Kurzzeitvermietung von privatem Wohnraum, mit dem ein ausreichendes Angebot an leistbarem Wohnraum gewährleistet wird“. „Einbeziehung standardisierter Daten zur Wohnsituation in Europa in das Europäische Statistische Programm“.