Erwägungsgrund 7 32019D0435
Soweit die geplante Bürgerinitiative auf Legislativvorschläge der Kommission zur Umsetzung der Verträge abzielt, mit denen die in Erwägungsgrund 3 Spiegelstriche 2 bis 5 genannten Ziele verfolgt werden, liegt sie im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen.