Erwägungsgrund 10 32019D0476
Diese Fristverlängerung wird zur Folge haben, dass das Vereinigte Königreich ein Mitgliedstaat mit allen Rechten und Pflichten gemäß den Verträgen und dem Unionsrecht bleiben wird. Das Vereinigte Königreich wird, sollte es im Zeitraum vom 23.-26. Mai 2019 noch ein Mitgliedstaat sein, nach dem Unionsrecht der Verpflichtung unterliegen, die Wahl zum Europäischen Parlament durchzuführen. Zudem wird festgestellt, dass das Vereinigte Königreich die Wahl bis zum 12. April 2019 bekannt machen müsste, um sie durchführen zu können.