Erwägungsgrund 11 32019D0476
Eine solche Fristverlängerung schließt jegliche erneute Verhandlung über das Austrittsabkommen aus. Jede einseitige Verpflichtung oder Erklärung oder jeder sonstige einseitige Akt des Vereinigten Königreichs sollte mit dem Geist und den Buchstaben des Austrittsabkommens vereinbar sein.