Erwägungsgrund 12 32019D0476
Gemäß Artikel 50 Absatz 4 EUV hat sich das Vereinigte Königreich nicht an den Beratungen des Europäischen Rates über diesen Beschluss und seine Annahme beteiligt. Es hat jedoch ausweislich des Schreibens des Ständigen Vertreters des Vereinigten Königreichs bei der Europäischen Union, Sir Tim Barrow, vom 22. März 2019 nach Artikel 50 Absatz 3 EUV der in diesem Artikel genannten Fristverlängerung und dem vorliegenden Beschluss zugestimmt —