Erwägungsgrund 9 32019D0476
Am 21. März 2019 stimmte der Europäische Rat einer Fristverlängerung bis zum 22. Mai 2019 unter der Voraussetzung zu, dass das Austrittsabkommen in der darauffolgenden Woche vom Unterhaus gebilligt wird. Für den Fall, dass dies nicht geschieht, stimmte der Europäische Rat einer Fristverlängerung bis zum 12. April 2019 zu und gab an, dass er vom Vereinigten Königreich vor dem 12. April 2019 zum Zwecke ihrer Prüfung Angaben zum weiteren Vorgehen erwartet.