Erwägungsgrund 2 32019D0569
Die Ziele der geplanten Bürgerinitiative sind a) die Verabschiedung allgemeiner Rechtsvorschriften der Europäischen Union, die im Interesse einer Stärkung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten und einer einfacheren Umsetzung der Bestimmungen von Artikel 7 EUV über die Verletzung der Werte der Union eine objektive Überprüfung der praktischen Anwendung nationaler Rechtsvorschriften im Bereich der Rechtsstaatlichkeit ermöglichen; b) eine einfachere Durchsetzung des europäischen Rechts im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (z. B. Europäischer Haftbefehl).