Erwägungsgrund 7 32019D0569
Rechtsakte der Union zur Durchführung der Verträge können dagegen nicht erlassen werden, um das in Artikel 7 EUV festgelegte Verfahren zu ändern.
Rechtsakte der Union zur Durchführung der Verträge können dagegen nicht erlassen werden, um das in Artikel 7 EUV festgelegte Verfahren zu ändern.