Erwägungsgrund 14 32019D0584
Gemäß Artikel 50 Absatz 4 EUV hat das Vereinigte Königreich nicht an den Beratungen des Europäischen Rates über diesen Beschluss und seine Annahme teilgenommen. Das Vereinigte Königreich hat jedoch, wie in dem Schreiben des Ständigen Vertreters des Vereinigten Königreichs bei der Europäischen Union, Sir Tim Barrow vom 11. April 2019 ausgeführt, gemäß Artikel 50 Absatz 3 EUV der in diesem Artikel genannten Fristverlängerung und dem vorliegenden Beschluss zugestimmt —