Beschluss (EU) 2019/584 des Europäischen Rates, im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich gefasst, vom 11. April 2019 zur Verlängerung der Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV
Das Unterhaus hat das Austrittsabkommen bis zum 29. März 2019 nicht gebilligt.
Erwägungsgrund 7 32019D0584
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