Erwägungsgrund 13 32005R0980
Diese Zollermäßigungen sollten so attraktiv sein, dass die Wirtschaftsbeteiligten, die im Rahmen des Schemas gebotenen Möglichkeiten auch tatsächlich nutzen. Die Wertzollsätze sollten daher pauschal um 3,5 % des Meistbegünstigungszollsatzes herabgesetzt werden. Spezifische Zölle sollten um 30 % herabgesetzt werden. Ein etwaiger Mindestzoll, der bei den Zöllen vorgesehen ist, sollte keine Anwendung finden.