Erwägungsgrund 4 32020D1016
Am 16. Juni 2020 teilte die EZB der Republik Kroatien ihre vorläufige Bewertung des Ersuchens um eine enge Zusammenarbeit mit und gab ihr die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Republik Kroatien erklärte sich in ihrer Antwort vom 20. Juni 2020 mit der Bewertung einverstanden, ohne weiter zu dieser Stellung zu nehmen.