Erwägungsgrund 6 32020D1075
Damit sichergestellt ist, dass die Genehmigung vorgeschlagener Änderungen der Anhänge des Abkommens, die vom Gemeinsamen Ausschuss anzunehmen sind, durch die Kommission im Einklang mit den in diesem Beschluss niedergelegten Bedingungen erfolgt, sollte die Kommission die vorgeschlagenen Änderungen dem Rat rechtzeitig vor der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses, bei der diese Änderungen angenommen würden, zur Konsultation vorlegen. Die Vereinbarkeit der dem Rat von der Kommission vorgelegten Änderungen sollte vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (AStV) geprüft werden.