Erwägungsgrund 5 32020D1075
Um die Billigung von Änderungen der Anhänge des Abkommens, die vom Gemeinsamen Ausschuss anzunehmen sind, zu erleichtern und zu vermeiden, dass die Union bezüglich vorgeschlagener Änderungen keinen Standpunkt vertritt, sollte die Kommission ermächtigt sein, diese vorgeschlagenen Änderungen unter bestimmten materiell- und verfahrensrechtlichen Bedingungen im Namen der Union zu genehmigen.