Erwägungsgrund 3 32020D1075
Es sind verfahrenstechnische Regelungen für die Beteiligung der Union an den durch das Abkommen geschaffenen gemeinsamen Gremien und für die Annahme von Schutzmaßnahmen, Ersuchen um Konsultationen und Maßnahmen zur Aussetzung von Akzeptanz-Verpflichtungen zu treffen.