Erwägungsgrund 1 32020D1110
Gemäß dem Beschluss des Rates, mit dem die Kommission ermächtigt wurde, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen, hat die Kommission im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten das Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt.