Beschluss (EU) 2020/1110 des Rates vom 23. Januar 2018 über den Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits im Namen der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32020D1110
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