Beschluss (EU) 2020/1113 des Rates vom 20. Juli 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme der Geschäftsordnung des WPA-Ausschusses zu vertreten ist
Der WPA-Ausschuss wird voraussichtlich im Jahr 2020 einen Beschluss über seine Geschäftsordnung annehmen.
Erwägungsgrund 3 32020D1113
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