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Zur Verhinderung des Risikos eines unangemessenen Anziehens der finanziellen Bedingungen in einer Zeit, in der die Erholung von dem durch die Pandemie ausgelösten Schock wahrscheinlich noch nicht abgeschlossen ist, hat der EZB-Rat beschlossen, dass die Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere mindestens bis Ende 2022 bei Fälligkeit wieder angelegt werden und dass zudem das zukünftige Auslaufen des PEPP-Portfolios in jedem Fall so gesteuert wird, dass eine Beeinträchtigung des angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird.
Zur Vermeidung des Risikos einer unangemessenen Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen zu einem Zeitpunkt, zu dem die Erholung von dem durch die Pandemie…
Entsprechend seinem Mandat, die Preisstabilität zu gewährleisten, hat der EZB-Rat am 10. Dezember 2020 beschlossen, einige Gestaltungsmerkmale des PEPP zu…
Der EZB-Rat hält sämtliche der am 10. Dezember 2020 erlassenen Maßnahmen für notwendig und verhältnismäßig, um den ernsten, durch den Ausbruch und die rasant…
Zudem hat der EZB-Rat beschlossen, den Zeithorizont für die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP bis mindestens Ende Juni 2021 zu verlängern oder darüber hinaus,…
Entsprechend seinem Mandat, die Preisstabilität zu gewährleisten, hat der EZB-Rat am 4. Juni 2020 beschlossen, einige Gestaltungsmerkmale des PEPP zu ändern.…
Unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Wirtschafts- und Finanzlage infolge der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Krankheit (COVID-19)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.