Art. 2 32018D1733BESCHLUSS (EU) 2018/1733 DER KOMMISSION vom 14. November 2018 zur Genehmigung der Änderung des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und Peru andererseits
Der Leiter der Delegation der Union im Handelsausschuss wird ermächtigt, den Beschluss des Ausschusses im Namen der Europäischen Union anzunehmen.
Art. 2 32021D2233BESCHLUSS (EU) 2021/2233 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2021 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderungen der Anhänge 10-A und 10-B des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 8893)
Die die Europäische Union im Handelsausschuss vertretenden Personen werden ermächtigt, den Beschluss des Ausschusses im Namen der Europäischen Union anzunehmen.
Art. 2 32026D0724BESCHLUSS (EU) 2026/724 DER KOMMISSION vom 24. März 2026 zur Genehmigung der Änderung der Anhänge XXX-A, XXX-C und XXX-D des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im Namen der Europäischen Union (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 1892)
Der Leiter bzw. die Leiterin der Delegation der Union im Unterausschuss wird ermächtigt, die Beschlüsse dieses Unterausschusses im Namen der Union anzunehmen.
Art. 2 32026D1852BESCHLUSS (EU) 2026/1852 DER KOMMISSION vom 28. Juli 2026 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderung des Anhangs XVIII des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 5236)
Der Vertreter bzw. die Vertreterin der Union im Assoziationsrat wird ermächtigt, den Beschluss des Assoziationsrates im Namen der Union zu genehmigen.
Art. 2 32023D1313BESCHLUSS (EU) 2023/1313 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2023 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderungen des Anhangs 14-B des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft
Der Vertreter der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss wird ermächtigt, die Annahme des Beschlusses des Gemischten Ausschusses im Namen der Europäischen…