Beschluss (EU) 2020/1421 des Rates vom 1. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung zu vertretenden Standpunkt
Die Änderungen, die im Zweijahreszeitraum 2018-2020 von der WP.15 und vom ADN-Verwaltungsausschuss in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und auf den Binnenwasserstraßen angenommen wurden, wurden den Vertragsparteien des ADR und des ADN am 1. Juli 2020 vorgelegt.
Erwägungsgrund 5 32020D1421
Erwägungsgrund 5 32020D1421Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen