Erwägungsgrund 8 32020D1421
Ein technischer Konsens über die Änderunen der Anlagen des ADR und der dem ADN beigefügten Verordnungen, die unter diesen Beschluss fallen wurde in der WP.15. bzw. im ADN-Verwaltungsausschuss gefunden.
Ein technischer Konsens über die Änderunen der Anlagen des ADR und der dem ADN beigefügten Verordnungen, die unter diesen Beschluss fallen wurde in der WP.15. bzw. im ADN-Verwaltungsausschuss gefunden.