Beschluss (EU) 2020/1422 des Rates vom 5. Oktober 2020 über die Zuweisung freigegebener Projektmittel des 10. Europäischen Entwicklungsfonds für die Auffüllung der Friedensfazilität für Afrika
Der Finanzbedarf der APF für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 wird auf 113000000 EUR geschätzt.
Erwägungsgrund 2 32020D1422
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