Erwägungsgrund 4 32020D1422
Die Mittel sollten im Einklang mit dem einschlägigen mehrjährigen APF-Aktionsprogramm und den für den 11. Europäischen Entwicklungsfonds (im Folgenden „11. EEF“) geltenden Vorschriften und Verfahren gemäß den Verordnungen (EU) 2015/322 und (EU) 2018/1877 verwendet werden.