Erwägungsgrund 3 32020D1422
Es ist angezeigt, freigegebene Mittel aus Projekten im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (im Folgenden „10. EEF“) zu verwenden, um die Finanzierung der APF bis Ende Juni 2021 oder bis zum Ablauf der Geltungsdauer des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, sicherzustellen. Mit diesen zusätzlichen Mitteln sollte die Unterstützung von friedensfördernden Maßnahmen unter afrikanischer Führung finanziert werden.