Beschluss (EU) 2020/1493 des Rates vom 12. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anhänge I und II des Abkommens und die Annahme technischer Verknüpfungsstandards zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang I des Abkommens sollte gemäß dem Abkommen geändert werden, indem den bisherigen Fortschritten bei der Registerverknüpfung Rechnung getragen wird, um bei der Verwaltung der Luftfahrzeugbetreiber, die nach dem Inkrafttreten des Abkommens erstmals der Schweiz zugeordnet werden, einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.
Erwägungsgrund 3 32020D1493
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