Erwägungsgrund 8 32020D1493
Es ist angezeigt, dass der Gemeinsame Ausschuss eine Arbeitsgruppe gemäß dem Abkommen einsetzt, die den Gemeinsamen Ausschuss bei seinen Aufgaben gemäß dem Abkommen unterstützt, vor allem im Hinblick auf die Erarbeitung von technischen Leitlinien zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung des Abkommens, die unter anderem die Einrichtung einer soliden und gesicherten Verbindung zwischen dem SSTL und dem EUTL betreffen. Der Arbeitsgruppe sollten mindestens der Schweizer Registerverwalter und der Zentralverwalter der Union angehören.