Beschluss (EU) 2020/1583 des Rates vom 23. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Partnerschaftsausschuss im Zusammenhang mit der Ersetzung der Liste von Personen, die in Streitbeilegungsverfahren als Schiedsrichter dienen sollen, zu vertreten ist
In seiner Sitzung vom 17. Oktober 2019 hat der Partnerschaftsausschuss gemäß Artikel 339 Absatz 1 des Abkommens eine Liste mit 15 Personen erstellt, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter zu dienen (im Folgenden „Liste der Schiedsrichter“).
Erwägungsgrund 2 32020D1583
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