Beschluss (EU) 2020/1583 des Rates vom 23. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Partnerschaftsausschuss im Zusammenhang mit der Ersetzung der Liste von Personen, die in Streitbeilegungsverfahren als Schiedsrichter dienen sollen, zu vertreten ist
Um zu gewährleisten, dass die vorläufig angewendeten Bestimmungen des Abkommens funktionieren, soll der Partnerschaftsausschuss einen Beschluss fassen, um die Liste der Schiedsrichter durch eine geänderte Liste zu ersetzen.
Erwägungsgrund 4 32020D1583
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