Erwägungsgrund 3 32020D1583
Armenien hat der Union mitgeteilt, dass einer der von ihm vorgeschlagenen Personen die Bedingungen des Artikels 339 Absatz 2 des Abkommens nicht mehr erfüllt und daher ersetzt werden sollte.
Armenien hat der Union mitgeteilt, dass einer der von ihm vorgeschlagenen Personen die Bedingungen des Artikels 339 Absatz 2 des Abkommens nicht mehr erfüllt und daher ersetzt werden sollte.