Beschluss (EU) 2020/1583 des Rates vom 23. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Partnerschaftsausschuss im Zusammenhang mit der Ersetzung der Liste von Personen, die in Streitbeilegungsverfahren als Schiedsrichter dienen sollen, zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Partnerschaftsausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss des Partnerschaftsausschusses zur Ersetzung der Liste der Schiedsrichter für die Union bindend sein wird —
Erwägungsgrund 5 32020D1583
Erwägungsgrund 5 32020D1583Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen