Erwägungsgrund 15 32020D1639Daher ist es angebracht, die allgemeine Bedingungen festzulegen, unter denen Drittstaaten in Ausnahmefällen eingeladen werden könnten, sich an einzelnen…
Erwägungsgrund 6 32020D1639Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe g des Beschlusses (GASP) 2017/2315 muss der Rat zu gegebener Zeit gemäß Artikel 9 Absatz 1 des genannten Beschlusses die…
Art. 3 32020D1639Allgemeine Bedingungen
Ein Drittstaat kann in Ausnahmefällen zur Teilnahme an einem SSZ-Projekt eingeladen werden und seine Teilnahme fortsetzen, wenn er sämtliche nachstehenden…
Art. 4 Abs. 2 Buchst. g 32017D2315zu gegebener Zeit gemäß Artikel 9 Absatz 1 die allgemeinen Bedingungen festgelegt werden, unter denen Drittstaaten in Ausnahmefällen eingeladen werden könnten,…
Erwägungsgrund 3 32022D2244BESCHLUSS (GASP) 2022/2244 DES RATES vom 14. November 2022 über die Teilnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland am SSZ-Projekt „Militärische Mobilität“
Am 5. November 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/1639 über die allgemeinen Bedingungen erlassen, unter denen Drittstaaten in Ausnahmefällen eingeladen…