Erwägungsgrund 2 32020D1639
Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 19. November 2018 zu Sicherheit und Verteidigung im Kontext der Globalen Strategie der EU weiter erklärt, dass die Union, indem sie den aktuellen und künftigen Sicherheits- und Verteidigungsbedarf Europas angeht, ihre Fähigkeit, als Bereitsteller von Sicherheit aufzutreten, ebenso wie ihre strategische Autonomie stärken und ihre Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Partnern verbessern wird.